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   LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82   

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https://dejure.org/1983,2923
LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82 (https://dejure.org/1983,2923)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.08.1983 - L 3 U 1123/82 (https://dejure.org/1983,2923)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. August 1983 - L 3 U 1123/82 (https://dejure.org/1983,2923)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82
    Erhält ein Versicherter in diesem Fünfjahreszeitraum volle Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld von der Krankenkasse), so kann er Übergangsleistungen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes nur für diejenigen Zeiten erhalten, in denen keine vollen Lohnersatzleistungen oder aber geringerer Lohn als zuvor in der gefährdenden Tätigkeit gezahlt wird (vgl. BSG, Urteile vom 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70 - in Breithaupt 1972, 659; 22.8.1975 - 5 RKnU 5/74 - in E 40, 146; 28.2.1980 - 8 a RU 66/78 - in SozR 5677 § 3 BKVO Nr. 2; 29.8.1980 - 8 a RU 6/80 - in HVGBG RdSchr VB 281/80).
  • BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82
    Erhält ein Versicherter in diesem Fünfjahreszeitraum volle Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld von der Krankenkasse), so kann er Übergangsleistungen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes nur für diejenigen Zeiten erhalten, in denen keine vollen Lohnersatzleistungen oder aber geringerer Lohn als zuvor in der gefährdenden Tätigkeit gezahlt wird (vgl. BSG, Urteile vom 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70 - in Breithaupt 1972, 659; 22.8.1975 - 5 RKnU 5/74 - in E 40, 146; 28.2.1980 - 8 a RU 66/78 - in SozR 5677 § 3 BKVO Nr. 2; 29.8.1980 - 8 a RU 6/80 - in HVGBG RdSchr VB 281/80).
  • BSG, 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70

    Wiederkehrende Übergangsleistung - Befristete Bezugsdauer - Tatsächliche

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82
    Erhält ein Versicherter in diesem Fünfjahreszeitraum volle Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld von der Krankenkasse), so kann er Übergangsleistungen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes nur für diejenigen Zeiten erhalten, in denen keine vollen Lohnersatzleistungen oder aber geringerer Lohn als zuvor in der gefährdenden Tätigkeit gezahlt wird (vgl. BSG, Urteile vom 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70 - in Breithaupt 1972, 659; 22.8.1975 - 5 RKnU 5/74 - in E 40, 146; 28.2.1980 - 8 a RU 66/78 - in SozR 5677 § 3 BKVO Nr. 2; 29.8.1980 - 8 a RU 6/80 - in HVGBG RdSchr VB 281/80).
  • BSG, 29.08.1980 - 8a RU 6/80
    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82
    Erhält ein Versicherter in diesem Fünfjahreszeitraum volle Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld von der Krankenkasse), so kann er Übergangsleistungen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes nur für diejenigen Zeiten erhalten, in denen keine vollen Lohnersatzleistungen oder aber geringerer Lohn als zuvor in der gefährdenden Tätigkeit gezahlt wird (vgl. BSG, Urteile vom 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70 - in Breithaupt 1972, 659; 22.8.1975 - 5 RKnU 5/74 - in E 40, 146; 28.2.1980 - 8 a RU 66/78 - in SozR 5677 § 3 BKVO Nr. 2; 29.8.1980 - 8 a RU 6/80 - in HVGBG RdSchr VB 281/80).
  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 99/79
    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82
    Ein solches Urteil, in dem die notwendigen Feststellungen fehlen, beruht auf einem wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne von § 150 Nr. 2 SGG (BSG, Urteil vom 29.10.1980 - 2 RU 99/79 -).
  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 390/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Gewährung nach fünfjährigem

    In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10.08.1983 (L 3 U 1123/82, Breith 1984) zu verweisen, wonach es unzulässig ist, den Unfallversicherungsträger zu verurteilen, ab einem bestimmten Zeitpunkt im voraus für zukünftige Jahre Übergangsleistungen zu zahlen, weil die hierfür notwendigen Feststellungen im Regelfall nicht getroffen werden können.
  • LSG Hessen, 23.03.2015 - L 9 U 138/13

    Anerkennung eines atopischen Ekzems als Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 5101

    Soweit ein Versicherter dann seine gefährdende Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BKV eingestellt hat, können Übergangsleistungen nur für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einstellung dieser Tätigkeit erbracht werden, wobei dieser Zeitrahmen nach erfolgtem Anspruchsbeginn dann nicht mehr durch Erziehungszeiten oder bezugsfreie Zeiten verlängert werden kann (BSG vom 22. Mai 1997 - 2 BU 84/97; LSG Niedersachen vom 20. Februar 1997 - L 6 U 200/96; Hessisches LSG vom 10. August 1983 - L 3 U 1123/82).
  • LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 267/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - doppelter Kausalzusammenhang

    Soweit ein Versicherter dann seine gefährdende Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BKV eingestellt hat, können Übergangsleistungen nur für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einstellung dieser Tätigkeit erbracht werden, wobei dieser Zeitrahmen nach erfolgtem Anspruchsbeginn dann nicht mehr durch Erziehungszeiten oder bezugsfreie Zeiten verlängert werden kann (BSG, Beschluss vom 22. Mai 1997, Az. 2 BU 84/97; LSG Niedersachen, Urteil vom 20. Februar 1997, Az. L 6 U 200/96; Hessisches LSG, Urteil vom 10. August 1983, Az. L 3 U 1123/82).
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